Auftragsverarbeitungs vertrag (AV-Vertrag)
Unser Auftragsverarbeitungsvertrag sorft für Vertraulichkeit, gewährleistet höchste Datensicherheit und stellt zugleich eine rechtskonforme Datenverarbeitung sicher.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) ist es unerlässlich, dass jede datenverarbeitende Stelle, welche personenbezogene Daten im Auftrag bearbeitet, eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abschließt. Sie, als geschätzter Kunde von PROJEKTNAME, einer Initiative der Lechner IT-Dienstleistungen, könnten möglicherweise personenbezogene Daten auf den Servern von Lechner IT-Dienstleistungen speichern, übertragen oder zur Verfügung stellen. Sollten Sie personenbezogene Daten auf unseren Systemen speichern oder verarbeiten, müssen Sie dies gemäß Art. 28 DSGVO rechtlich absichern.
In Anbetracht der vorgenannten Umstände, ermöglichen wir Ihnen, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit uns abzuschließen. Mit dieser formellen Übereinkunft können Sie Ihren Kunden die gesetzlich geforderte Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bedingungen in Zusammenarbeit mit Lechner IT-Dienstleistungen rechtskräftig bestätigen.
Die Vorteile für Sie, als unseren geschätzten Kunden von Lechner IT-Dienstleistungen, umfassen unter anderem:
Die sichere Erfüllung der gesetzlichen Richtlinien und Anforderungen im Bereich Datenschutz in Verbindung mit Lechner IT-Dienstleistungen.
Sie können auch Ihren Kunden die sichere Verarbeitung und Speicherung ihrer Daten auf den Servern von Lechner IT-Dienstleistungen bestätigen, beispielsweise durch Vorlage unserer Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs).
Bitte beachten Sie:
Der Abschluss dieser Vereinbarung verursacht für Sie keine zusätzlichen Kosten. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung seit dem 27. Juli 2022 ein fester Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist.